- auferlegen
- belasten (mit); beladen; aufbürden; bepacken; beschweren; oktruieren; auflasten; aufladen; strapazieren; aufbrummen (umgangssprachlich); aufhalsen (umgangssprachlich); aufdrücken; aufzwingen
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auf|er|le|gen ['au̮f|ɛɐ̯le:gn̩], erlegte auf, auferlegt <tr.; hat:als Pflicht (von jmdm.) verlangen, als Verpflichtung auftragen:mit diesem Amt wurde ihr eine große Verantwortung auferlegt.* * *
auf||er|le|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \auferlegen zu tragen geben, aufbürden, auftragen, zu etwas verpflichten ● jmdm. eine Pflicht, Verantwortung, Buße, Steuern, Strafe \auferlegen; sich Zwang \auferlegen müssen* * *
auf|er|le|gen <sw. V.; erlegte auf/(auch:) auferlegte, hat auferlegt> (geh.):aufbürden, zur Pflicht machen, als Verpflichtung auftragen:jmdm. eine Geldbuße a.;du brauchst dir keinen Zwang aufzuerlegen (kannst dich zwanglos geben).* * *
auf|er|le|gen <sw. V.; erlegte auf/(auch:) auferlegte, hat auferlegt> (geh.): aufbürden, zur Pflicht machen, als Verpflichtung auftragen: jmdm. eine Geldbuße, eine Beschränkung a.; Der BGH hat beschlossen, die Kosten ... der Revision dem Bekl. aufzuerlegen (NJW 19, 1984, 1103); du brauchst dir keinen Zwang aufzuerlegen (kannst dich zwanglos geben); Die Pflicht, die Kranken zu besuchen, ist allen Juden auferlegt (Kemelman [Übers.], Mittwoch 48); das Maß von Versagung ..., das ... die Gesellschaft auferlegt (Freud, Unbehagen 119).
Universal-Lexikon. 2012.